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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichenbeleuchtung


Heffernan
27.10.2003, 13:28
Aloha@all

Gibt es eigentlich eine Vorschrift hinsichtlich der Kennzeichenbeleuchtung?

Speziell geht es um die FARBE.

Greetz and

HaVe FuN

Heff

Anonymous
27.10.2003, 13:29
:?: :?: :?: :?: :?: 8O :?: :?: :?: :?: :?: 8O

Viele Grüße,
Tobias

Heffernan
27.10.2003, 13:31
:?: :?: :?: :?: :?: 8O :?: :?: :?: :?: :?: 8O

Viele Grüße,
Tobias

Wie :?: :?: :?: :?:

Ich hab' hier die Frage. :devil01:

Anonymous
27.10.2003, 13:33
Was soll´s denn werden?
Gegen Rosa haben die grün-weißen sicherlich was :-)

Viele Grüße,
Tobias

Schoko-Dealer
27.10.2003, 13:48
§60

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Das habe ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden. Aber nichts über die Farbe!!!

Hoffe, geholfen zu haben.

Gruß, Thorsten

Heffernan
27.10.2003, 13:50
Gegen Rosa haben die grün-weißen sicherlich was :-)


Freundchen, wenn ich Dich in die Finger kriege!! :reddevil:

Heffernan
27.10.2003, 13:51
§60

(4) Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.
Das habe ich in der Straßenverkehrsordnung gefunden. Aber nichts über die Farbe!!!

Hoffe, geholfen zu haben.

Gruß, Thorsten

THX!!!

evilDOGG
27.10.2003, 13:55
Beleuchtung § 49 a StVZO

Es dürfen nur die vorgeschriebenen und für zugelassen erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebaut werden. Sie müssen fest angebracht sein sowie ständig betriebsbereit sein. Zugelassene Beleuchtungen sind mit Prüfzeichen Wellenlinie und E-zeichen versehen.

Scheinwerfer müssen einstellbar sein und der niedrigste Punkt darf nicht unter 500 mm der höchste punkt nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.

Die Einschaltung des Fernlichtes muss durch eine blaue leuchtende Lampe im Sichtfeld des Fahrers angezeigt werden. Bei Krafträdern kann das einschalten auch durch die Stellung des Hebels angezeigt werden.


Beleuchtung

muss
kann
Farbe
Abstand zueinander
Höhe min-max

Abblendlicht (1)
1
2
weiß
< 200
500 - 1200 mm

Fernlicht
1
2
weiß
< 200
------

Nebelscheinwerfer
--
1
weiß/gelb
------
250 mm

Begrenzungsleuchten (1)
1
2
weiß
------
350 - 1200 mm

Blinker vorne
2
--
gelb
> 240 mm
350 - 1200 mm

Blinker hinten
2
--
gelb
> 240 mm
350 -1200 mm

Schlußlicht (1)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm

Bremslicht (2)
1
2
rot
------
250 - 1500 mm

Kennzeichenleuchte (1)
1
2
weiß
------
------

Rückstrahler (3)
1
--
rot
------
250 - 900 mm

(1) dürfen nur gleichzeitig ein und ausgeschaltet werden

(2) müssen aufleuchten wenn mindestens eine Betriebsbremse betätigt wird

(3) dürfen nicht dreieckig sein

noX
27.10.2003, 13:57
mach hinne....ich harre der dinge die da kommen....was immer es auch sein mag ;-)

ach ja....sach ma heff.....warum hast du eigentlich nie grüne shorts an :devil01:

http://www.ndh.net/home/waibel/atomo.gif

Heffernan
27.10.2003, 14:32
ach ja....sach ma heff.....warum hast du eigentlich nie grüne shorts an :devil01:


Das kann ich Dir beantworten. Ich belabbere jetzt schon seit einem halben Jahr unseren UPS Fahrer. Aber da gibbet zwei Probleme:

a. Verfügbarkeit generell
b. Verfügbarkeit der Größe "ich könnte auch ein Zelt sein"

Aber ich geb' nicht auf!

Greetz
Heff

Heffernan
27.10.2003, 14:33
Heff gib Lämpchen! :D

Fresh gib Farbe! :devil01:

Heffernan
27.10.2003, 14:55
Da wird ein Meeting draus gemacht.
Am besten wir fangen morgens früh an, so um 7 Uhr. :reddevil:

8O

:auslache:

:vogel:

werdendeminifahrerin
27.10.2003, 15:15
hihi, was für eine diskussion... :devil01:

aber die idee mit den led`s find ich ned schlecht!

allanin
27.10.2003, 15:21
ich glaube zu dem einbau der LED`s habe ich sogar ne anleitung. wenn es euch interessiert und ich sie finde poste ich sie gern.
sagt bescheid!

allanin

Anonymous
27.10.2003, 15:37
bescheid!!!!!! :wink:

Heffernan
27.10.2003, 15:41
bescheid!!!!!! :wink:

:auslache:

Heffernan
27.10.2003, 18:06
Och Manno. :cry:

Flo
31.10.2003, 08:12
@Uli

das steht auf der Schachtel von dem Lampen Lack oder - habs auch grad entdeckt !

Eigentlich sollte man sich doch schon von vorne herein denken, das da nur weiß erlaubt ist - wir leben schließlich in der BRD !

Flo

MrMijago
31.10.2003, 08:34
Scheiss Rechts-System hier bei uns! Typisch Deutsch! Grummel.........

blackbird
01.11.2003, 06:08
:wink: Nenn es lieber Kompliziert/Überladen , ein Teil des Systems ist nicht schei... :wink:

blackbird
02.11.2003, 05:57
Du weisst doch: alles, was in Deutschland Spass macht, ist entweder verboten oder macht dick...

Nicht alles....

1. Mini macht nicht dick und ist auch nicht verboten :sonne:
2. gibt es da noch die Sache, die ausschließlich die Frau dick macht....das ist dann für Mann nur dann verboten, wenn Frau einen anderen Ring am Finger hat als Mann :twisted:

:reddevil: Bei der Nummer zwei darf man(n) sich nur nicht erwischen lassen :lol: :lol:

allanin
02.11.2003, 17:35
also ich gebe zu, dass die bilder etwas abenteuerlich aussehen, dennoch scheint es zu funzen.

hier der link, mit schaltplan und ausführlicher beschreibung und bebilderung.

http://www.750i.de/d/index.htm

selbst habe ich es noch nicht versucht, aber sollte es bei jmd klappen sofort bescheid geben.

allanin

David_Cooper
02.12.2003, 19:09
also ich find den xenon-look am 7er goil! :sabber:

aber auch weisse LED's könnten sich gut machen!



gruss

dc